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Praxis für Innere und Allgemeinmedizin

Dr. med. Arne Luitjens

Facharzt für Allgemeinmedizin
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Dr. med. Guido Faßbender

Facharzt für Innere Medizin
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Dr. med. Wolfgang Klinkhart

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Praxisgebühr

 „Praxisgebühr“ – was ist das?

Die Gesundheitspolitik hat vor einiger Zeit beschlossen, zur finanziellen Entlastung der Krankenkassen eine sogenannte „Praxisgebühr“ einzuführen. Diese beträgt 10,- € und ist einmal pro Quartal in der Hausarztpraxis zu entrichten. Der Begriff „Praxisgebühr“ ist insofern irreführend, dass der Betrag nicht der Praxis zugute kommt, sondern von uns an Ihre Krankenkasse abgeführt wird. Sollten Sie ohne gültige Überweisung einen anderen Arzt im laufenden Quartal aufsuchen, so ist eine erneute Entrichtung der „Praxisgebühr“ fällig. Eine solche Überweisung ist nicht erforderlich, wenn Sie während der Urlaubszeiten unserer Praxis den von uns ernannten Vertretungsarzt in dessen Praxis aufsuchen. Sollten Sie innerhalb Deutschlands Urlaub machen, können wir Ihnen gerne eine Überweisung für einen „Arzt am Urlaubsort“ ausstellen, um Ihnen ein erneutes Bezahlen von 10,- € zu ersparen.

Für den kassenärztlichen Notdienst, der Ihre Versorgung außerhalb der Sprechzeiten (nachts, sowie Mittwoch und Freitag nachmittags und an den Wochenenden, sowie an den Feiertagen) gewährleistet, ist ebenfalls bei der ersten Inanspruchnahme im laufenden Quartal eine (zusätzliche) „Praxisgebühr“ fällig. Diese Bestimmungen sind in Deutschland geltendes Recht. Aber es gibt auch die Möglichkeit, sich von Zuzahlungen dieser Art befreien zu lassen.

Befreiung von der Praxisgebühr:

Die BARMER Ersatzkasse bietet ihren Versicherten im Rahmen ihres „Hausarztmodells“ folgende Möglichkeit: Wenn Sie jeweils als erstes Ihren Hausarzt aufsuchen und sich von diesem zu anderen Fachärzten nach Bedarf überweisen lassen (und nicht umgekehrt) und wenn Sie Ihre Rezepte in einer ausgewählten Apotheke Ihres Vertrauens einlösen, dann brauchen Sie fortan nur noch einmal pro Jahr 10,- € „Praxisgebühr“ zu entrichten und können dadurch bis zu 30,- € pro Jahr sparen. Wenn Sie an diesem Modell teilnehmen möchten, dann melden Sie sich bitte in unserer Praxis – wir regeln die Einschreibung für Sie.

Sie sind chronisch erkrankt und benötigen regelmäßig Medikamente und ärztliche Hilfe? Dann können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zur Feststellung des Erreichens der Belastungsgrenze (Muster 55) stellen. Sie bekommen dann ein Formular ausgehändigt, das wir bei Ihrem nächsten Arztbesuch für Sie ausfüllen. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (Sie müssen uns über mindestens ein Jahr jeweils mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit aufgesucht haben), können Sie von Zuzahlungen befreit werden. Aber Achtung: der Antrag muss für jedes Kalenderjahr neu gestellt werden. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann können Sie sich jederzeit gerne an unser Praxisteam wenden.

Wenn Sie zuckerkrank sind oder an der Koronaren Herzkrankheit (KHK) erkrankt sind, können Sie sich in unserer Praxis in ein strukturiertes Behandlungsprogramm, das sogenannte „Disease Management Programm“ (DMP) einschreiben. Wenn Sie uns dann jedes Quartal regelmäßig in unserer Praxis aufsuchen und wir Sie somit lückenlos betreuen, behandeln und beraten können, wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten von Ihrer Krankenkasse entsprechend (auch finanziell) honoriert.

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Dr. med. Arne Luitjens
Dr. med. Guido Faßbender
Dr. med. Wolfgang Klinkhart

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45279 Essen

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Fax:

0201 - 50 50 66
0201 - 50 30 52

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