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Praxis für Innere und Allgemeinmedizin

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Aktuelles zur Impfung gegen die Neue Influenza A (H1N1), die sogenannte „Schweinegrippe“


Die Impfkampagne gegen die Neue Influenza A (H1N1), die sogenannte „Schweinegrippe“, ist gestartet. Als vom Gesundheitsamt Essen zugelassene Impfpraxis beteiligen wir uns an dieser Aktion. Auf dieser Seite möchten wir Sie über aktuelle Impfempfehlungen und über die Abläufe bei der Impfung in unserer Praxis informieren.

Allgemeine Empfehlungen
In unserer Basisinformation haben wir alles Wissenswerte rund um das Thema Impfung gegen die „Schweinegrippe“ kompakt für Sie zusammengestellt. Wenn Sie mehr erfahren möchten über aktuelle Impfempfehlungen, Impfstoffe und Nebenwirkungen, so klicken Sie bitte hier.

Die Impfung in unserer Praxis – Vorbereitung und Abläufe
Die Impfung gegen die „Schweinegrippe“ ist logistisch deutlich aufwändiger als beispielsweise die Impfung gegen die saisonale Grippe, die wir jeden Herbst bzw. Winter durchführen. Das liegt einerseits daran, dass der Impfstoff gegen die „Schweinegrippe“ jeweils frisch zubereitet und dann innerhalb von 24 Stunden, besser innerhalb einer Stunde verbraucht werden muss. Die Zubereitung des Impfstoffes kann immer nur in Portionen mit jeweils 10 Dosen erfolgen. Diese Bedingungen erfordern eine sorgsame Planung bei deren Umsetzung wir auf Ihre Hilfe angewiesen sind.

Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise, wenn Sie gegen die „Schweinegrippe“ geimpft werden möchten:

1. Überprüfung der Impfindikation
Prinzipiell kann jeder geimpft werden, der dies möchte.
Allerdings sollen in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe bestimmte Bevölkerungsgruppen mit einem besonderen Risiko vorrangig geimpft werden. Hierzu gehören derzeit:

  • Mitarbeiter im Gesundheitswesen (Personal von Krankenhäusern, Arzt- bzw. Zahnarztpraxen, Pflegeinrichtungen, Apotheken und Labors, Physiotherapeuten).
  • Mitarbeiter von Polizei und Feuerwehr/Rettungsdienst.
  • Patienten mit chronischen Grunderkrankungen (Lungen- und Bronchialerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit und andere Stoffwechselerkrankungen, neurologische Erkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems etc.)
  • Schwangere (können nicht in unserer Praxis geimpft werden).

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und nicht schwanger sind, können Sie in unserer Praxis geimpft werden. Bitte lesen Sie unter Punkt 2. weiter!
Alle anderen Bevölkerungsgruppen setzen wir zunächst auf eine Warteliste, die wir in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Impfstoffes abarbeiten werden.

Anmerkung: Aufgrund der aktuellen Datenlage bitten wir Schwangere, sich an ihren Gynäkologen zu wenden, Kinder unter 10 Jahren seien an den Pädiater verwiesen!

2. Bitte lesen Sie den Aufklärungsbogen!
Der Aufklärungsbogen enthält wichtige Informationen über die Impfung bzw. den Impfstoff. Sie können den für Sie relevanten Aufklärungsbogen im Folgenden als PDF-Datei downloaden:

Wenn Sie den für Sie relevanten Aufklärungsbogen gelesen haben, lesen Sie bitte unter Punkt 3. weiter.

3. Vor der Impfung müssen Sie eine Einverständniserklärung unterschreiben.
Bitte laden Sie die Einverständniserklärung (PDF-Datei) runter und drucken Sie sie aus.

Wenn Sie alle Fragen auf der Einverständniserklärung mit „nein“ angekreuzt und das Formular unterschrieben haben, können Sie sich in unserer Praxis zur Impfung anmelden. Hierzu geben Sie bitte das Formular in unserer Praxis ab – siehe Punkt 4.
Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja“ angekreuzt haben, so vereinbaren Sie bitte einen regulären Beratungstermin in unserer Sprechstunde. Dies können Sie gerne auch über unseren online-Service tun.
Bitte reichen Sie die Einverständniserklärung in diesem Fall nicht in unserer Praxis ein, sondern bringen Sie sie zum Termin mit in die Sprechstunde!

4. Anmeldung in unserer Praxis
Aufgrund der eingangs beschriebenen logistischen Umstände ist eine Anmeldung zur Impfung zwingend erforderlich. Die Impfungen werden nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt.
Zur Anmeldung reichen Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung (siehe oben) in unserer Praxis ein. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Impftermin mitteilen. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Impfstoffes kann es einige Tage dauern, bis wir Ihnen einen Impftermin anbieten können. Sollten Sie nicht einer vorrangig zu impfenden Gruppe angehören (siehe oben: Punkt 1), so kann die Wartezeit auch im Bereich von 2-3 Wochen liegen – bitte haben Sie in diesem Fall etwas Geduld. Eine Anmeldung per E-mail oder über unser online-Terminsystem ist leider nicht möglich!
Bitte halten Sie Ihren Termin unbedingt genau ein, damit die für Sie persönlich reservierte, wertvolle Impfdosis nicht verworfen werden muss !!!

5. Besondere Hinweise für über 60jährige
Gemäß Empfehlung der Fachgesellschaften und der Angaben des Impfstoffherstellers wurde zu Beginn der Impfaktion empfohlen, dass Menschen über 60 Jahren zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen und höchstens sechs Monaten bekommen sollten. Neue Untersuchungen haben jetzt jedoch ergeben, dass bei über 60jährigen auch nach einer einzigen Impfung ein ausreichender Immunschutz besteht. Somit gilt jetzt einheitlich für alle Altersgruppen eine einzige Impfung als ausreichend.

Die gegenwärtige Impfaktion ist in der Geschichte Deutschlands bisher einmalig. Bitte helfen Sie uns dabei, die Abläufe möglichst reibungslos zu gestalten, indem Sie die oben aufgeführten Hinweise genau beachten.

Herzlichen Dank
Ihr Praxis-Team

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Dr. med. Arne Luitjens
Dr. med. Guido Faßbender
Dr. med. Wolfgang Klinkhart

Bochumer Landstr. 345
45279 Essen

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Fax:

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0201 - 50 30 52

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